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Reiseversicherung
Unter dem Begriff Reiseversicherung fast man mehrere wichtige Versicherungen zusammen, die bei einer Urlaubs- oder aber einer Geschäftsreise von Interesse sein können.
Ein Teil der Reiseversicherung ist zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung.
Gehört man nicht gerade einer Privaten Krankenkasse an, so muss man für eine Auslandsreisekrankenversicherung schon auf privater Ebene vorsorgen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ersetzt dabei eventuell am Urlaubsort entstehende Kosten, wenn man sich zu einem Arzt oder Zahnarzt in Behandlung geben muss.
Darüber hinaus übernimmt eine Auslandsreisekrankenversicherung auch Kosten, die durch einen medizinisch notwendigen Rücktransport entstehen, oder aber Kosten, die für die Überführung eines Verstorbenen entstehen.
Eine weitere wichtige Versicherung innerhalb der Reiseversicherung ist die Reisegepäckversicherung. Eine Reisegepäckversicherung bezahlt zum Beispiel gestohlenes oder abhanden gekommenes Reisegepäck, denn nicht selten kommt es vor, dass bereits am Flughafen Reisegepäck einfach verloren geht. Darüber hinaus tritt eine Reisegepäckversicherung auch ein, wenn am Urlaubsort in eine verschlossenes Hotelzimmer eingebrochen wird und Gegenstände gestohlen werden. Eine Reisegepäckversicherung ersetzt dann diese gestohlenen Gegenstände, wie zum Beispiel Kleidung. Eine Reisegepäckversicherung kann dabei lediglich für den Zeitraum einer Reise abgeschlossen werden, oder aber als Dauervertrag.
Auch ein Teil der Reiseversicherung ist die Reiserücktrittskostenversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung tritt zum Beispiel dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine geplante Reise nicht antreten kann, zum Beispiel wenn erkrankt, einen Unfall erleidet und dadurch die Reise nicht wie geplant antreten kann, oder aber schwanger wird in der Zeit zwischen Buchung und ursprünglichem Reiseantritt.
Mitversichert ist bei einer Reiseversicherung stets auch der in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer zusammen lebende Ehepartner, bzw. der Lebenspartner, sowie Kinder.
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